Wie ist folgender Sachverhalt zu beurteilen:
Mitarbeiter, arbeitsunfähig ab Mitte Juni 2023. Anspruch auf Krankengeld bis 08.12.2024.
Abmeldung mit Grund 30 zum 08.01.2025, Entgelt 0. Beitragspflichtiges Entgelt war zuletzt im Jahr 2023 angefallen.
Austritt 16.01.2026.
Im März 2026 werden Urlaubstage abgegolten. Aufgrund der Märzklausel ordnet das Gehaltsabrechnungsprogramm den Betrag dem Monat 01/2025 zu.
Frage: ist die Urlaubsabgeltung sozialversicherungsfrei oder sozialversicherungspflichtig abzurechnen?