Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Urlaubsabgeltung Austritt mit Ende der Elternzeit

    Wir haben ein Arbeitnehmer, der seit 9 Jahren in Elternzeit war und nun zum Ende der Elternzeit das Unternehmen verlasst. Er hat Anspruch auf Urlaubsabgeltung noch aus den Jahren vor der Elternzeit. Das Gehalt was er damals verdient hat entspricht nicht mehr dem heutigen Mindestlohn. Rechne ich die Urlaubsabgeltung mit dem Gehalt vor der Elternzeit oder muss ich mindestens den Mindestlohn von 2026 nehmen. Bei uns gibt es keinen Tarifvertrag.

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung Austritt mit Ende der Elternzeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Sie müssen die Urlaubsabgeltung jedenfalls auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns berechneten. Dies folgt aus § 11 Abs. 1 BUrlG, der auf die Urlaubsabgeltung ebenfalls angewendet wird. Danach sind Vergütungserhöhungen, die nicht nur vorübergehender Natur sind, bei der Berechnung des Urlaubsentgelts bzw. der Urlaubsabgeltung zugrundezulegen. Bei der Einführung bzw. Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns handelt es sich um dauerhafte Vergütungserhöhungen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.