Wir haben ein Arbeitnehmer, der seit 9 Jahren in Elternzeit war und nun zum Ende der Elternzeit das Unternehmen verlasst. Er hat Anspruch auf Urlaubsabgeltung noch aus den Jahren vor der Elternzeit. Das Gehalt was er damals verdient hat entspricht nicht mehr dem heutigen Mindestlohn. Rechne ich die Urlaubsabgeltung mit dem Gehalt vor der Elternzeit oder muss ich mindestens den Mindestlohn von 2026 nehmen. Bei uns gibt es keinen Tarifvertrag.
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Urlaubsabgeltung Austritt mit Ende der Elternzeit
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RE: Urlaubsabgeltung Austritt mit Ende der Elternzeit
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie müssen die Urlaubsabgeltung jedenfalls auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns berechneten. Dies folgt aus § 11 Abs. 1 BUrlG, der auf die Urlaubsabgeltung ebenfalls angewendet wird. Danach sind Vergütungserhöhungen, die nicht nur vorübergehender Natur sind, bei der Berechnung des Urlaubsentgelts bzw. der Urlaubsabgeltung zugrundezulegen. Bei der Einführung bzw. Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns handelt es sich um dauerhafte Vergütungserhöhungen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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