Der einem in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmer aus den Vorjahren zustehende Urlaubsanspruch soll dadurch abgegolten werden, dass für 2 Tage Arbeit 3 Tage bezahlt werden. Errechnet sich auch in diesem Fall der nach dem Bundesurlaubsgesetz zu ermittelnde Urlaubsanspruch mit 8 oder mit 12 Tagen?
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Urlaubsabgeltung
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RE: Urlaubsabgeltung
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Leider kann ich den Inhalt der Frage nicht so recht nachvollziehen. Könnten Sie bitte konkretisieren, worum es Ihnen geht?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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