Expertenforum - Urlaubsabgeltung

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  • 01
    Urlaubsabgeltung

    Eine Arbeitnehmerin ist im Dezember 2023 erkrankt,letzte Lohnabrechnung erfolgte im Januar 2024 (Gehalt wurde bis 14.01.24 gezahlt).Danach Krankengeldbezug bis Dezember 2024.Im Juni

    erfolgte noch eine Urlaubssonderzahlung.Die Arbeitnehmerin erhält im Dezember 2024

    infolge einer veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses eine Abfindung und die

    Urlaubsabgeltung für 2024.Wie ist diese Urlaubsabgeltung sozialversicherungsrechtlich zu behandeln?

     

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung

    Guten Tag,
     
    bei der Auszahlung der Urlaubsabgeltung handelt es sich um einen Einmalbezug. Einmalzahlungen werden für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge dem Abrechnungsmonat zugeordnet, in dem sie ausbezahlt werden. Auf die Fälligkeit der Zuwendung kommt es dabei nicht an.

    Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung oder bei Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird, ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist ( §23a Abs. 2 SGB  IV).
     
    Im Ihren Fall erfolgt die Auszahlung im Dezember 2024. Da seit dem Krankengeldbezug ab 15.01.2024 keine SV-Tage mehr vorliegen ist die Zuordnung zum Januar 2024 vorzunehmen. Die Beitragspflicht ist unter Bildung der Teil-BBG vom 01.01 bis 14.01. zu beurteilen. Der beitragspflichtige Teil der Einmalzahlung ist mit einer Sondermeldung Grd. 54 und dem Zeitraum 01.12 bis 31.12.2024 zu melden.
     
    Sollte die „Teil-BBG“ bereits mit laufenden Entgelt und der Urlaubszahlung aus Juni 2024 ausgeschöpft sein, ist die Urlaubsabgeltung im Dezember evtl. beitragsfrei.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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