Eine Arbeitnehmerin ist im Dezember 2023 erkrankt,letzte Lohnabrechnung erfolgte im Januar 2024 (Gehalt wurde bis 14.01.24 gezahlt).Danach Krankengeldbezug bis Dezember 2024.Im Juni
erfolgte noch eine Urlaubssonderzahlung.Die Arbeitnehmerin erhält im Dezember 2024
infolge einer veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses eine Abfindung und die
Urlaubsabgeltung für 2024.Wie ist diese Urlaubsabgeltung sozialversicherungsrechtlich zu behandeln?