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  • 01
    Urlaubsabgeltung

    Guten Tag, ein AN bezieht ab Mai 2025 Krankengeld und wird im März 2026 ausgesteuert. Wenn er danach Arbeitslosengeld erhält (Nahtlosigkeitsregelung) und ab 01. Juni 2026 Altersrente für besonders langjährig versicherte bezieht, wie sieht es bitte mit der Höhe des Urlaubsanspruchs bis zum 30. Mai 2026 aus? Resturlaub zum 31.12.2025 = 24 Urlaubstage / Urlaubsanspruch lt. Vertrag: 30 Urlaubstage (5-Tage-Woche)

    Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Ausscheiden aus in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.

    Es wird dann darauf hinauslaufen, dass der AN den Urlaubsanspruch ausgezahlt bekommt.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe. Beste Grüße Tom

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Für 2026 steht dem Mitarbeiter der anteilige Urlaub in Höhe von 5/12 des Gesamturlaubsanspruchs zu. Das sind also 12,5 Tage, aufgerundet 13 Tage. Hinzukommt der Resturlaub aus 2025, nach Ihrer Angabe 24 Urlaubstage, sodass der Mitarbeiter einen Gesamturlaubsanspruch von 37 Tagen hat.


    Sollte der Urlaub nicht mehr gewährt werden können, müsste er bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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