Sehr geehrte Damen und Herren, eine Mitarbeiterin hat seit 2020 eine befristet Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. Seit dem 01.01.2026 wurde diese umgewandelt in eine Altersrente für langjährig Versicherte und das Arbeitsverhältnis endet nun im Februar. In 2020 wurde sie mit Gr. 34 in DEÜV abgemeldet. Jetzt hat sie noch Anspruch auf Auszahlung einer Urlaubsabgeltung. Ist diese Urlaubsabgeltung sozialversicherungspflichtig und sind Beiträge abzuführen? Wenn ja, welche Meldungen sind zu veranlassen und welche Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel sind zu melden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Viele Grüße