Expertenforum - Urlaubsabgeltung

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  • 01
    Urlaubsabgeltung

    Hallo,


    ich habe einen Mitarbeiter der im Krankengeldbezug ist und nun gekündigt wurde und einen Resturlaub von 14 Tagen hat, die ausgezahlt werden müssen.


    Wie erfolgt die Berechnung? Da im Krankengeldbezug ja das Gehalt € 0,00 ist.


    Danke und viele Grüße

     

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung

    Guten Tag,


    werden, wie von ihnen geschildert, Einmalzahlungen (z. B. eine Urlaubsabgeltung) während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses gezahlt, ist sie dem Monat der Auszahlung zuzuordnen. Ein laufendes Beschäftigungsverhältnis in diesem Sinn liegt auch während einer beitragsfreien Zeit wegen des Bezugs einer Sozialleistung (z. B. Krankengeld) vor.


    Einmalzahlungen sind zu berücksichtigen, soweit das bisher gezahlte beitragspflichtige Arbeitsentgelt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht. Die anteilige Beitragsbemessungsgrenze wird für die Beschäftigungszeiten gebildet, die im laufenden Jahr bei dem Arbeitgeber zurückgelegt wurden, der die Einmalzahlung gewährt. Entscheidend für die Bestimmung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen sind die sogenannten Sozialversicherungstage (SV-Tage). Dabei handelt es sich um die anzurechnenden beitragspflichtigen Tage. Volle Kalendermonate sind mit 30 Tagen anzusetzen, Teilmonate sind mit den tatsächlichen Tagen zu berücksichtigen. Auszuklammern sind beitragsfreie Tage, also Zeiten, in denen z. B. ein Anspruch auf Krankengeld besteht.


    Haben Sie in dem Kalenderjahr der Auszahlung noch kein laufendes Arbeitsentgelt gezahlt (z.B. aufgrund von Krankengeldbezug) und liegen in dem laufenden Jahr keine SV-Tage vor, ist die Einmalzahlung beitragsfrei.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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