Guten Morgen,
Ich habe eine Frage zur Verbeitragung einer Urlaubsabgeltung im folgenden Fall:
Ein Beschäftigter hatte einen TV-L Vertrag bis zum 14.04.2024, danach einen WIHI-Vertrag vom 15.04.2024 bis 21.07.2024.
Bis zum 14.04.2024 wurde die Beschäftigung voll pflichtig mit der Beitragsgruppe 1111 abgerechnet, die WIHI Beschäftigung wurde mit einem monatlichen Entgelt in Höhe von 161,22 € geringfügig abgerechnet.
Erst jetzt wurde uns mitgeteilt, dass dem Beschäftigten noch eine Urlaubsabgeltung für die Zeit bis zum 14.04.2024 zusteht (TV-Vertrag). Der Auszahltungsbetrag beträgt 1.460,00 € brutto.
Da maßgebend für die Verbeitragung der Urlaubsabgeltung der Auszahlungsmonat ist,
wird die Urlaubsageltung als geringfügiges Entgelt abgerechnet.
Meine Frage: Ist das korrekt auch wenn das gemeldete Entgelt an die Minijobzentrale in Summe für die Zeit vom 15.04.2024 bis 21.07.2024 ca. 2.000,00 € beträgt?
Für eine Antwort bedanke ich mich.
MfG
Silke Brinkmann