Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin war bis dato in Elternzeit. Ihr letzter sozialversicherungspflichtiger Tag war 2025. Das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin, aber die Chefin möchte die noch offenen Urlaubstage auszahlen.
Ist eine solche Urlaubsabgeltung sozialversicherungspflichtig, wenn die Auszahlung 2026 erfolgt? Oder ist sie beitragsfrei, weil im Auszahlungsjahr keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungstage vorliegen? Muss dabei die Märzklausel berücksichtigt werden?
Vielen lieben Dank.