Guten Tag,
ein geringfügig Beschäftigter (Rentner) macht noch Rest-Urlaubsansprüche aus den letzten Jahren geltend. Die Minijobjahresgrenze wurde in den Jahren fast immer ausgereizt. Gibt es eine Möglichkeit die Ansprüche über eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Einmalzahlung abzugelten (Auszahlung in 2025, da Rückrechnung in 2023 programmseitig nicht mehr möglich?)
Danke für eine Rückmeldung!
Freundliche Grüße aus dem Personalbüro