Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

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  • 01
    Urlaub während Wiedereingliederung

    Eine Beschäftigte startet Ende November 2025 mit der stufenweisen Wiedereingliederung. Sie möchte zwischen den Feiertagen Ende Dezember/Anfang Januar arbeitsfrei haben und hat deshalb angefragt, ob sie zwischen den Feiertagen Urlaub bekommen könnte. Uns ist klar, dass die Beschäftigte während der Wiedereingliederung als krank gilt und dass die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten während der Wiedereingliederung ruhen.

    Wie verhält es sich, wenn Arbeitnehmerin und Arbeitgeber einig sind, dass die Arbeitnehmerin Urlaub nehmen darf? Wer müsste informiert werden bzw. müsste zustimmen (Krankenkasse, behandelnder Arzt)?

    Bekommt die Beschäftigte (auch für die "dazwischen liegenden" Feiertage) Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber?

    Bereits vielen Dank im Voraus.

  • 02
    RE: Urlaub während Wiedereingliederung

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage zur Entgeltfortzahlung betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Der geplante Urlaub während der Arbeitsunfähigkeit ist zwingend mit der zuständigen Krankenkasse abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Urlaub während Wiedereingliederung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Rechtlich gesehen ist die Urlaubsgewährung „zwischen den Feiertagen“ mit hohen Risiken behaftet, weil die Arbeitnehmerin zuvor und auch danach arbeitsunfähig erkrankt ist und schwer erklärbar ist, dass die Erkrankung „zwischen den Feiertagen“ aussetzt.


    Wenn Sie dennoch einvernehmlich Urlaub gewähren möchten, sollte dies unbedingt mit der Krankenkasse und dem behandelnden Arzt abgestimmt werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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