Eine Beschäftigte startet Ende November 2025 mit der stufenweisen Wiedereingliederung. Sie möchte zwischen den Feiertagen Ende Dezember/Anfang Januar arbeitsfrei haben und hat deshalb angefragt, ob sie zwischen den Feiertagen Urlaub bekommen könnte. Uns ist klar, dass die Beschäftigte während der Wiedereingliederung als krank gilt und dass die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten während der Wiedereingliederung ruhen.
Wie verhält es sich, wenn Arbeitnehmerin und Arbeitgeber einig sind, dass die Arbeitnehmerin Urlaub nehmen darf? Wer müsste informiert werden bzw. müsste zustimmen (Krankenkasse, behandelnder Arzt)?
Bekommt die Beschäftigte (auch für die "dazwischen liegenden" Feiertage) Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber?
Bereits vielen Dank im Voraus.