Hallo, ein Mitarbeiter von uns möchte zwischen seiner Krankheit (seit über einem Jahr krank) und der Wiedereingliederung seinen angesparten Urlaub in Anspruch nehmen. Ist das grundsätzlich möglich?
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Hallo, ein Mitarbeiter von uns möchte zwischen seiner Krankheit (seit über einem Jahr krank) und der Wiedereingliederung seinen angesparten Urlaub in Anspruch nehmen. Ist das grundsätzlich möglich?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die wirksame Gewährung von Urlaub setzt voraus, dass der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist. Während der Wiedereingliederung gilt der Arbeitnehmer weiterhin als arbeitsunfähig. Es ist daher schwer begründbar, dass der Arbeitnehmer zwischen Krankheit und Beginn der Wiedereingliederungsmaßnahme arbeitsfähig sein kann, sodass tatsächlich wirksam Urlaub gewährt werden könnte.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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