Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige bei einem Fall Ihre Mithilfe.
Rückwirkender Rentenbeginn 01.10.23 wegen EU Rente. Jetzt wurde bemerkt, dass noch Resturlaub 2022 und 2023 zu zahlen sind sowie für 2023 Überstunden.
Meine Anfrage; sind die einzelnen Zahlungen SV frei bzw. , da der Beschäftigte zwischenzeitlich nicht mehr in unserem Unternehmen beschäftigt ist und welchen Zeitraum sind die einzelnen Zahlungen zuzuordnen. Muss die Zahlung zum aktuellen Mindestlohn erfolgen, da die Auszahlung 2025 erfolgt und sich dieser zwischenzeitlich erhöht hat? Vielen Dank für eine zeitnahe Rückinfo.