Liebe Experten,
ein MA hat Anspruch (durch Vergleich) auf nachträgliche Gehaltszahlungen für mehrere Jahre.
Der MA möchte den Wert des Betrages in Urlaubstage umwandeln.
Erfolgt in einem solchen Fall die Verbeitragung des Wertes zum Zeitpunkt der jeweiligen Urlaubsnahme auf Basis der dann geltenden Beitragssätze oder muss bei der Urlaubsnahme berücksichtigt werden, dass der Beitragswert aus Vorjahren stammt (evtl. Auffüllen nicht erreichter BBG)?
Danke und viele Grüße