Ein Arbeitnehmer scheidet zum 30.09.2024 aufgrund einer AG-Kündigung aus.
Die AG-Kündigung wurde am 30.07.2024 übergeben.
Ab dem 27.08.2024 bis Austritt (30.09.2024) wird der Arbeitnehmer unwiderruflich bezahlt freigestellt.
2 Fragen hierzu:
1. Gibt es für diesen Sachverhalt etwas besonderes in der Sozialversicherung zu beachten?
2. Welcher Zeitraum (Entgelte) muss in der seitens der Agentur für Arbeit geforderten Arbeitsbescheinigung für diesen Sachverhalt bescheinigt werden?
Vielen Dank!