Expertenforum - Unwiderrufliche bezahlte Freistellung größer 4 Wochen - Besonderheit in der SV ?

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  • 01
    Unwiderrufliche bezahlte Freistellung größer 4 Wochen - Besonderheit in der SV ?

    Ein Arbeitnehmer scheidet zum 30.09.2024 aufgrund einer AG-Kündigung aus.

    Die AG-Kündigung wurde am 30.07.2024 übergeben.

    Ab dem 27.08.2024 bis Austritt (30.09.2024) wird der Arbeitnehmer unwiderruflich bezahlt freigestellt.

    2 Fragen hierzu:

    1. Gibt es für diesen Sachverhalt etwas besonderes in der Sozialversicherung zu beachten?

    2. Welcher Zeitraum (Entgelte) muss in der seitens der Agentur für Arbeit geforderten Arbeitsbescheinigung für diesen Sachverhalt bescheinigt werden?

    Vielen Dank!

     

  • 02
    RE: Unwiderrufliche bezahlte Freistellung größer 4 Wochen - Besonderheit in der SV ?

    Hallo Audeel,
     
    Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt.
     
    Diese Versicherungspflicht besteht weiter, wenn der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt, aber sein Arbeitsentgelt erhält. Dies gilt u.a. auch bei einer  bezahlten Freistellung während der Beschäftigung. Auch bei einer vorzeitigen unwiderruflichen Freistellung von der Arbeitsleistung im Zusammenhang mit der Beendigung der Beschäftigung bleibt die Versicherungspflicht bestehen, solange der Arbeitnehmer weiter Arbeitsentgelt erhält.
     
    Demzufolge ist in Ihrem Fall eine Abmeldung zum 30.09.2024 zu übermitteln.
     
    Welcher Zeitraum bzw. welche Entgelte in der von der Agentur für Arbeit geforderten Arbeitsbescheinigung zu hinterlegen sind, ist mit der Agentur für Arbeit zu klären. Da das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsrechtlich zum 30.09.2024 endet, wäre nach unserem Verständnis bis zu diesem Zeitpunkt inklusive der gezahlten Entgelte zu bescheinigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam  

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