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  • 01
    unvorhergesehenes Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze Beiträge

    Der Mann einer Mitarbeiterin hat einen Herzinfarkt erlitten. Sie bleibt deshalb zuhause. Die Minijobberin soll diese Fehlzeit auffangen und erhält nun statt monatlich Euro 550,00 zwei Monate lang Euro 1.100,00 danach wieder ihre Euro 550,00. Wie sind die Sozialversicherungsbeiträge in den zwei Monaten zu berechnen

    (pauschal, nach Tabelle, aufgeteilt)?


    Vielen Dank im Voraus

     

  • 02
    RE: unvorhergesehenes Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze Beiträge

    Guten Tag,
     
    wird die Geringfügigkeitsgrenze unvorhersehbar nur gelegentlich überschritten (Zeitraum bis zu zwei Monate im Zeitjahr), bleibt die geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei. Voraussetzung dafür ist allerdings auch, dass der Zeitraum von vornherein befristet sein muss und dass in den Monaten des unvorhersehbaren Überschreitens insgesamt nicht mehr als 1.112 Euro verdient werden. Dadurch ergibt sich ein maximaler Jahresverdienst in Höhe des 14-fachen der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 7.784 Euro.
    Wenn das unvorhergesehene Überschreiten erstmalig auftrat, verbleibt es bei der Beurteilung als Minijob und die Beiträge werden weiterhin pauschal abgeführt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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