Expertenforum - untertägig krank innerhalb der ersten 28 Tage

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  • 01
    untertägig krank innerhalb der ersten 28 Tage

    Wir haben einen MA, der war an seinem ersten Arbeitstag 2h arbeiten und ist dann wegen Unwohlsein nach Hause. Er war dann bis zum Ende der Woche krank.

    Eigentlich zahlt ja bei Krank untertägig der Arbeitgeber den ganzen Tag, wie ist das jetzt aber in diesem Fall, da es innerhalb der ersten 28 Tage ist?

  • 02
    RE: untertägig krank innerhalb der ersten 28 Tage

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage zur Fristberechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs betrifft arbeitsrechtliche Regelungen, welche sich grundsätzlich aus dem § 187 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ableiten.
    Wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums keine konkreten Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Themen geben können.
     
    Generell gilt Folgendes:
    Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit besteht für 6 Wochen (= 42 fortlaufende Kalendertage ohne Rücksicht auf die Arbeitstage des erkrankten Arbeitnehmers, Sonn- oder Feiertage). Die Berechnung der Entgeltfortzahlungsfrist beginnt bei einem Arbeitnehmer, der während des Arbeitstags wegen Arbeitsunfähigkeit die Arbeit niederlegen muss, erst am folgenden Tag zu laufen. Für den Tag des Eintritts der Erkrankung erhält der Arbeitnehmer das volle Arbeitsentgelt.
    Bei neu begründeten Arbeitsverhältnissen kommt die Entgeltfortzahlung erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) zum Tragen.
     
    Ein Arbeitnehmer, der in den ersten vier Wochen nach der Beschäftigungsaufnahme erkrankt, hat also erst ab der fünften Woche Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung. Während der Wartezeit ist die finanzielle Absicherung grundsätzlich durch den Anspruch auf Krankengeld gewährleistet.
     
    Der Krankengeldanspruch besteht bereits ab dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde, sofern für diesen Tag „kein Entgeltanspruch“ besteht. Wenn an dem Tag noch gearbeitet wurde, dann muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten und ab dem Folgetag entsteht der Krankengeldanspruch.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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