Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Unterstützungskasse

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein ehemaliger Beschäftigter Arzt von uns Austritt 31.10.2022 (Beginn Altesrente).

    War damals mit 0010 (privat versichert). Er erhält ab 01.11.2025 eine monatliche Rentenzahlung von der ÖBAV Unterstützungkassse. Was ist von uns als AG sozialversicherungsrechtlich zu beachten? Müssen wir von dem Versorgungsbezug Beiträge einbehalten und wenn ja, wie hoch lautet dann der monatliche BEtrag? Wird die genaue Höhe von der KK elektronisch über das Zahlstellenverfahren zurückgemeldet? Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Unterstützungskasse

    Hallo Personal_BW,

    bei den im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) vereinbarten oder zugesagten Leistungen, die bei Eintritt des Versorgungsfalles vom Arbeitgeber selbst (Pensions- bzw. Direktzusage), von einer Institution im Sinne des Betriebsrentenrechts (Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds) oder im Rahmen einer Direktversicherung zu gewähren sind, handelt es sich nach der sogenannten institutionellen Abgrenzung nicht um Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung sondern grundsätzlich um Versorgungsbezüge.

    Diese unterliegen in der Regel der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung, sofern zum Zeitpunkt der Auszahlung eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung besteht.  

    Für Versorgungsempfänger, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, werden keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus dem jeweiligen Versorgungsbezug fällig. Demzufolge sind auch keine Meldungen zu übermitteln.

    Daher hat in Ihrem Fall die monatliche Rentenzahlung im Rahmen der Unterstützungskasse weder beitrags- noch melderechtliche Auswirkungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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