Sehr geehrte Damen und Herren,
ein ehemaliger Beschäftigter Arzt von uns Austritt 31.10.2022 (Beginn Altesrente).
War damals mit 0010 (privat versichert). Er erhält ab 01.11.2025 eine monatliche Rentenzahlung von der ÖBAV Unterstützungkassse. Was ist von uns als AG sozialversicherungsrechtlich zu beachten? Müssen wir von dem Versorgungsbezug Beiträge einbehalten und wenn ja, wie hoch lautet dann der monatliche BEtrag? Wird die genaue Höhe von der KK elektronisch über das Zahlstellenverfahren zurückgemeldet? Vielen Dank für die Rückmeldung.