Hallo Expertenforum,
die Mitarbeiterin war bis jetzt privat krankenversichert. Da sich das Entgelt aufgrund der Arbeitszeit reduziert hat, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2023 nicht mehr überschritten. Die Mitarbeiterin ist jetzt im Januar 2023 55 Jahre alt geworden.
Kann sie in der privaten Krankenversicherung bleiben?
Müsste eine gesetzliche KK sie als Pflichtmitglied aufnehmen?
Oder kann sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Laut ihrer Versicherungsvertreterin kann aufgrund des Alters kein Versicherungswechsel vorgenommen werden.
Welchen Nachweis brauche ich für die Lohnunterlagen im Falle einer SV-Prüfung?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
LohnOnline