Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Unterschreitung Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Guten Tag liebes Expertenteam,

    ich hätte folgende Frage:

    Ein privat krankenversicherter Arbeitnehmer mit einem monatlichen Brutto von bisher 6.700 € möchte in den Monaten 07+08/2026 seine Arbeitszeit auf 20 Stunden reduzieren. Somit verringert sich sein Monatsgehalt auf 3.350 €.

    Ist dieser Arbeitnehmer dann ab Juli 2026 krankenversicherungspflichtig, da er unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze rutscht auch wenn er ab 08/2026 wieder monatlich 6.700 € verdient?

    Vielen Dank.

    Viele Grüße

    K. Maier

     

  • 02
    RE: Unterschreitung Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Guten Tag,
     
    die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben in der Fachkonferenz „Beiträge“ am 20.03.2019 unter „Top 2“ erstmals festgelegt, dass nicht jede kurzfristige Minderung des Arbeitsarbeitsentgelts die Krankenversicherungsfreiheit enden lässt und insofern zum Eintritt von Versicherungspflicht führt.

    Eine befristete Minderung des laufenden Arbeitsentgelts bei absehbarer Rückkehr zu den oder annähernd den Verhältnissen vor der Entgeltminderung lässt die Versicherungsfreiheit dann fortbestehen, wenn die Entgeltminderung nur von kurzer Dauer (in der Regel nicht mehr als drei Monate) ist. Dies gilt nicht bei Ausübung einer – zeitlich - befristeten Beschäftigung während der Elternzeit oder Pflegezeit.
     
    Sofern also - wie in Ihrem Sachverhalt - die Minderung des monatlichen Arbeitsentgelts nur für zwei Monate erfolgen soll, führt dies nicht zum Eintritt von Krankenversicherungspflicht.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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