Guten Tag liebes Expertenteam,
ich hätte folgende Frage:
Ein privat krankenversicherter Arbeitnehmer mit einem monatlichen Brutto von bisher 6.700 € möchte in den Monaten 07+08/2026 seine Arbeitszeit auf 20 Stunden reduzieren. Somit verringert sich sein Monatsgehalt auf 3.350 €.
Ist dieser Arbeitnehmer dann ab Juli 2026 krankenversicherungspflichtig, da er unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze rutscht auch wenn er ab 08/2026 wieder monatlich 6.700 € verdient?
Vielen Dank.
Viele Grüße
K. Maier