Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Unterschreitung der JAEG bei einem Mitarbeiter > 55 Jahre

    Hallo zusammen,

    ein privat versicherter Arbeitnehmer unterschreitet aufgrund der Erhöhung der JAEG ab 01.01.2026 mit seinen Bezügen die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Der Mitarbeiter ist 55 Jahre alt. Kann ich aufgrund seines Alters direkt mit der Prüfung aufhören und ihn in der privaten Krankenversicherung lassen oder benötige ich eine Bescheinigung von seiner letzten gesetzlichen Krankenkasse, die ihn nach Prüfung von der Versicherungspflicht befreien lässt?


    Ich freue mich auf eine Rückmeldung von Ihnen.

  • 02
    RE: Unterschreitung der JAEG bei einem Mitarbeiter > 55 Jahre

    Hallo Emine,
     
    die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V endet, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr übersteigt. Dabei tritt grundsätzlich die Krankenversicherungspflicht unmittelbar ein, das heißt mit dem Tag, der dem Tag vorhergeht, von dem an die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird. Gleiches gilt, wenn – wie in Ihrem Sachverhalt - das Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf die Anhebung der Jahresentgeltgrenze (hier: 2026) zurückzuführen ist.
     
    Wenn wir davon ausgehen, dass in Ihrem Fall die Regelungen des § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer ohne ausreichende Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung) anzuwenden sind, unterliegt die Beschäftigung weiterhin der Krankenversicherungsfreiheit, so dass eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht entfällt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.