Sehr geehrte Expertinnen und Experten,
eine Mitarbeiterin befindet sich seit Anfang des Jahres in Mutterschutz mit angrenzender Elternzeit bis Jahresende. Es ist keine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit geplant. Sie war vor dem Mutterschutz freiwillig versichert und unterschreitet nun aufgrund der Elternzeit und des damit verbundenen Verdienstausfalls die JAEG.
Ich habe leider keine eindeutigen Aussagen darüber gefunden, ob die Mitarbeiterin in diesem Fall auch während der Elternzeit weiterhin freiwillig versichert bleibt oder ob zum Jahresbeginn, also mit Überprüfung der JAEG, die Versicherungspflicht eingetreten wäre.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung !
Mit freundlichen Grüßen
Katja Büker