Expertenforum - Unterschreiten der BBG KV bei gleichzeitigem Arbeitgeberwechsel

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Unterschreiten der BBG KV bei gleichzeitigem Arbeitgeberwechsel

    Sehr geehrtes Experten-Team,

    ist der AG verpflichtet, einen privat versicherten neuen AN, welcher die BBG KV unterschreitet vorerst mit 1111 anzumelden, auch wenn der AN einen Antrag auf "Befreiung von der Versicherungspflicht für Arbeitnehmer die die Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgrund des Jahreswechsels unterschreiten" stellen wird?

    Und falls ja: Wenn der AG mit 0110 gemeldet hat und die Befreiung nicht zustande kommt, darf der AG dann die Beiträge korrigieren und dem AN belasten (er ist dann wohl doppelt versichert), oder nur für das aktuelle Monat und zwei Vormonate?

    Vielen Dank für Ihre Auskunft.

  • 02
    RE: Unterschreiten der BBG KV bei gleichzeitigem Arbeitgeberwechsel

    Hallo Mitarbeiter,
     
    der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen.

    Ihrer Aussage zufolge besteht ab Beginn der „neuen“ Beschäftigung Krankenversicherungspflicht, da die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird.  Demzufolge ist der Arbeitnehmer mit dem Beitragsgruppenschlüssel „1111“ anzumelden.

    Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist in einem solchem Fall nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.