Hallo,
ein immatrikulierter Student überschreitet untermonatig für 2 Wochen die 20 Stunden Grenze. Es ist keine vorlesungsfreie Zeit.
Muss der Student dann bei einer Überschreitung für den ganzen Monat sozialversicherungspflichtig geschlüsselt werden?
Vielen Dank für eine Antwort.