Expertenforum - Unterkunft für 3 Azubis in einer Wohnung

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  • 01
    Unterkunft für 3 Azubis in einer Wohnung

    Hallo Expertenteam,

    ein Arbeitgeber hat 3 Azubis in einer angemieteten Wohnung untergebracht. Es gibt eine Küche und ein Bad mit WC. Von jedem Azubi behält er monatlich von der Vergütung € 100,00 als Miete hierfür ein.

    Meine Fragen:

    1. muss ich prüfen, ob die Azubis mindesten zwei Drittel der ortsüblichen Miete zahlen?

    2. oder handelt es sich um eine Unterkunft und die Zahlung von € 100,00 ist ausreichend mit der Folge, dass kein weiterer Sachbezugswert angesetzt werden muss?

    4. wenn die Azubis gar nichts für die Wohnung zahlen, wäre dann monatlich der Sachbezugswert "Freie Unterkunft, Jugendliche und Azubis 3 beherbergte Beschäftigte, jeweils € 98,70" oder "Arbeitgeberhaushalt/Gemeinschaftsunterkunft, Jugendliche und Azubis 3 Personen, jeweils € 28,20 " monatlich als Sachbezugswert anzusetzen?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!




     

  • 02
    RE: Unterkunft für 3 Azubis in einer Wohnung

    Guten Tag,
     
    Ihre Fragen betreffen steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Gerne geben wir Ihnen folgende allgemeine Informationen:
     
    Für die Beurteilung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Unterkunft als Sachbezug nach § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) ist zu unterscheiden, ob es sich um eine so genannte „Gemeinschaftsunterkunft“ oder eine „normale Unterkunft“ handelt. Im Sinne der SvEV stellen zum Beispiel Lehrlingswohnheime, Schwesternwohnheime oder Kasernen eine Gemeinschaftsunterkunft dar.
     
    Charakteristisch für Gemeinschaftsunterkünfte sind gemeinschaftlich zu nutzende Wasch- beziehungsweise Duschräume, Toiletten und gegebenenfalls eine Gemeinschaftsküche oder Kantine. Allein eine Mehrfachbelegung einer Unterkunft (Wohnung) hat dagegen nicht die Bewertung als Gemeinschaftsunterkunft zur Folge; vielmehr wird der Mehrfachbelegung bereits durch gesonderte Abschläge Rechnung getragen.
     
    Der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft oder eine Gemeinschaftsunterkunft ergeben sich aus § 2 Abs. 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung. 
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Sie bei Ihrer Frage das Themengebiet Arbeitsrecht bzw. Steuerrecht auswählen.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
     
    Das Sozialversicherungsrecht folgt in der Regel dem Steuerrecht.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Unterkunft für 3 Azubis in einer Wohnung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im geschilderten Fall muss nicht geprüft werden, ob die Azubis mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete zahlen. Es handelt sich um Unterkünfte, für die ein amtlicher Sachbezugswert von EUR 98,70 (je Azubi) anzusetzen ist. (Der amtliche Sachbezugswert 2025 für Unterkünfte in Höhe von EUR 282 wird reduziert um 15 % wegen der Überlassung an Auszubildende und um 50% wegen der Überlassung an gleichzeitig drei Personen. Die Reduzierung beträgt also insgesamt 65 %.)


    Wegen der über dem Sachbezugswert liegenden Zahlungen von jeweils monatlich EUR 100 ist kein geldwerter Vorteil anzusetzen. Ansonsten (bei unentgeltlicher Überlassung der Unterkunft) wäre ein Sachbezug von jeweils EUR 98,70 monatlich zu berücksichtigen. (Eine Unterbringung im Arbeitgeberhaushalt liegt nicht vor.)


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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