Hallo Expertenteam,
ein Arbeitgeber hat 3 Azubis in einer angemieteten Wohnung untergebracht. Es gibt eine Küche und ein Bad mit WC. Von jedem Azubi behält er monatlich von der Vergütung € 100,00 als Miete hierfür ein.
Meine Fragen:
1. muss ich prüfen, ob die Azubis mindesten zwei Drittel der ortsüblichen Miete zahlen?
2. oder handelt es sich um eine Unterkunft und die Zahlung von € 100,00 ist ausreichend mit der Folge, dass kein weiterer Sachbezugswert angesetzt werden muss?
4. wenn die Azubis gar nichts für die Wohnung zahlen, wäre dann monatlich der Sachbezugswert "Freie Unterkunft, Jugendliche und Azubis 3 beherbergte Beschäftigte, jeweils € 98,70" oder "Arbeitgeberhaushalt/Gemeinschaftsunterkunft, Jugendliche und Azubis 3 Personen, jeweils € 28,20 " monatlich als Sachbezugswert anzusetzen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!