Hallo,
zählen volljährige Kinder die ein eigenes Einkommen erzielen zu den unterhaltsberechtigten Personen? Ich gehe davon aus nur wenn der AN auch tatsächlich Unterhalt zahlt.
Wie ist es denn wenn das volljährige Kind mit eigenen Einkommen mit im Haushalt des Arbeitnehmers wo gepfändet werden soll lebt? Gilt das dann als Naturalunterhalt und man kann dieses Kind berücksichtigen?