Hallo liebes Expertenteam.
Eine Mitarbeiterin erhielt vom 02.03.2024 bis zum 19.07.2024 einen tariflichen Zuschuss zum Krankgeld. Da sich eine beitragspflichtige Einnahme nach § 23c SGB IV ergab, wurde zunächst keine Unterbrechungsmeldung erstellt. Erst nachdem die Zahlung des beitragspflichtigen Zuschusses endete - und die Mitarbeiterin nur noch Krankengeld bezog - musste eine Unterbrechungsmeldung mit Grund 51 erstellt werden.
Welcher Zeitraum muss hier angegeben werden?
01.01.2024 bis 31.07.2024
Oder muss auf den 19.07., den letzten Tag mit beitragspflichtigem Zuschuss abgestellt werden?
(Die Mitarbeiterin wird weiterhin bis zum Jahresende Krankengeld beziehen.)