Expertenforum - Unterbrechungsmeldung Grund 51

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  • 01
    Unterbrechungsmeldung Grund 51

    Hallo liebes Expertenteam.


    Eine Mitarbeiterin erhielt vom 02.03.2024 bis zum 19.07.2024 einen tariflichen Zuschuss zum Krankgeld. Da sich eine beitragspflichtige Einnahme nach § 23c SGB IV ergab, wurde zunächst keine Unterbrechungsmeldung erstellt. Erst nachdem die Zahlung des beitragspflichtigen Zuschusses endete - und die Mitarbeiterin nur noch Krankengeld bezog - musste eine Unterbrechungsmeldung mit Grund 51 erstellt werden.


    Welcher Zeitraum muss hier angegeben werden?


    01.01.2024 bis 31.07.2024


    Oder muss auf den 19.07., den letzten Tag mit beitragspflichtigem Zuschuss abgestellt werden?


    (Die Mitarbeiterin wird weiterhin bis zum Jahresende Krankengeld beziehen.)

     

  • 02
    RE: Unterbrechungsmeldung Grund 51

    Sehr geehrte Frau Ostermeier,
     
    die Unterbrechungsmeldung mit Grund 51 müsste für den Zeitraum 01.01. – 19.07.2024 und dem bis zu diesem Tag erzielten Brutto-Arbeitsentgelt gemeldet werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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