Sehr geehrtes Expertenforum,
ein Mitarbeiter tritt zum 03.07.2025 aus dem Unternehmen aus und war von 25.06.-03.07.2025 Krank ohne Lohnfortzahlung.
Obwohl noch kein voller Kalendermonat im klassischen Sinne ohne Lohnfortzahlung war, erstellt unser System eine DEÜV-Unterbrechungsmeldung zum 24.06.
Ist die DEÜV-Meldung Grund 51 richtig, weil der Juli bei uns komplett ohne SV-Tage war? Oder müsste die DEÜV-Meldung storniert werden?
Vielen Dank und schöne Grüße,
Sandra W.