Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Unterbrechungsmeldung bei Krank ohne Lohnfortzahlung und Austritt

    Sehr geehrtes Expertenforum,


    ein Mitarbeiter tritt zum 03.07.2025 aus dem Unternehmen aus und war von 25.06.-03.07.2025 Krank ohne Lohnfortzahlung.


    Obwohl noch kein voller Kalendermonat im klassischen Sinne ohne Lohnfortzahlung war, erstellt unser System eine DEÜV-Unterbrechungsmeldung zum 24.06.


    Ist die DEÜV-Meldung Grund 51 richtig, weil der Juli bei uns komplett ohne SV-Tage war? Oder müsste die DEÜV-Meldung storniert werden?


    Vielen Dank und schöne Grüße,

    Sandra W.

  • 02
    RE: Unterbrechungsmeldung bei Krank ohne Lohnfortzahlung und Austritt

    Guten Tag,
     
    die Abgabe einer Unterbrechungsmeldung ist dann erforderlich, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung für mindestens einen vollen Kalendermonat durch Wegfall des Anspruchs auf Arbeitsentgelt unterbrochen wird und eine Entgeltersatzleistung wie z.B. Krankengeld in Anspruch genommen wird.
     
    Eine Unterbrechungsmeldung ist nach Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht vorzunehmen, da der Mitarbeiter zum 03.07. aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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