Hallo,
ein Malergeselle besucht ab dem 01.10.2024 für mehr als 3 Monate die Meisterschule. Das Beschäftigungsverhältnis ruht in dieser Zeit? Was ist hier mit der Sozialversicherung? Muss er sich selbst versichern? Lieben Dank.
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Hallo,
ein Malergeselle besucht ab dem 01.10.2024 für mehr als 3 Monate die Meisterschule. Das Beschäftigungsverhältnis ruht in dieser Zeit? Was ist hier mit der Sozialversicherung? Muss er sich selbst versichern? Lieben Dank.
Hallo Julia0,
da während des Besuchs der Meisterschule ein Beschäftigungsverhältnis ohne Arbeitsleistung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne nicht vorliegt, ist aufgrund dessen eine Abmeldung an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. Der Meisterschüler hat für die Zeit des Besuchs der Meisterschule den Krankenversicherungsschutz eigenständig z.B. im Rahmen einer freiwilligen Versicherung sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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