Expertenforum - Unterbrechung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mit einem Dualen Studium (DHBW)

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  • 01
    Unterbrechung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mit einem Dualen Studium (DHBW)

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir beschäftigen einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter.


    Der Wunsch besteht auf beiden Seiten das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis arbeitsvertraglich ruhen (unbezahlter Urlaub) zu lassen, um ein DH-Studium aufzunehmen.


    Das DH-Studium (DHBW) wird bei uns (gleicher Arbeitgeber) durchgeführt. In den ersten drei Wochen erfolgt ein Vorpraktikum mit der Personengruppe 105 und anschließend ab Beginn des eigentlichen DH-Studiums mit der Personengruppe 101. Bei beiden (PG 105 und PG 101) ist der Mitarbeiter in allen Zweigen SV-Pflichtig.


    Uns stellt sich nun die Frage welche Meldebescheinigungen zur SV in diesem Zusammenhang abzugeben sind?


    Sofern wir technisch gesehen eine neue Personalnummer für das DH-Studium verwenden, wird die SV-pflichtige Beschäftigung mit dem Grund 34 Abmeldung (Ende einer Zeit nach §7 SGB IV) nach einem Monat abgemeldet.


    Auf der neuen Personalnummer für das DH-Studium erfolgt eine Anmeldung zum Beginn des DH-Studiums bzw. des drei wöchigen Praktikums.


    Ist dieser Sachverhalt sozialversicherungsrechtlich beim selben Arbeitgeber möglich?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Unterbrechung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mit einem Dualen Studium (DHBW)

    Guten Tag,
     
    Übt ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen für ein- und denselben Arbeitgeber aus, sind diese sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich als Einheit zu bewerten.
     
    Aus unserer Sicht tritt mit der Aufnahme des Vorpraktikums eine Änderung in der bisher sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ein. Es ist deshalb eine Änderungsmeldung zu erstellen.
    Abmeldegrund „33“ (sonstige Gründe). Das Vorpraktikum ist entsprechend mit dem Meldegrund „13“ anzumelden. Eine erneute Änderungsmeldung ist mit der Aufnahme des duales Studiums zu übermitteln.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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