Guten Tag!
AN ist langfristig erkrankt und ist seit dem 25.11.2024 im Krankengeld. Ab dem 01.12.2024 bezieht er eine vorgezogene Altersrente.
Unser Programm erstellt nur eine 32er Meldung zum 30.11. Die 51er fehlt.
Laut KK müssen die Meldungen wie folgt lauten: 51er 01.01.24 - 24.11.24
32er 25.11.24 - 30.11.24
Ich benötige bitte einmal die gesetzliche Grundlage, da unser Programmanbieter meint im Recht zu sein.
Vielen Dank im Voraus,
S. Betz