Expertenforum - Unterbrechnungsmeldung und Beitragsgruppenwechsel

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  • 01
    Unterbrechnungsmeldung und Beitragsgruppenwechsel

    Guten Tag!

    AN ist langfristig erkrankt und ist seit dem 25.11.2024 im Krankengeld. Ab dem 01.12.2024 bezieht er eine vorgezogene Altersrente.

    Unser Programm erstellt nur eine 32er Meldung zum 30.11. Die 51er fehlt.

    Laut KK müssen die Meldungen wie folgt lauten: 51er 01.01.24 - 24.11.24

    32er 25.11.24 - 30.11.24

    Ich benötige bitte einmal die gesetzliche Grundlage, da unser Programmanbieter meint im Recht zu sein.


    Vielen Dank im Voraus,


    S. Betz

  • 02
    RE: Unterbrechnungsmeldung und Beitragsgruppenwechsel

    Hallo S. Betz,
     
    wird ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgrund des Bezugs einer Entgeltersatzleistung (hier: Krankengeld) mindestens einen vollen Kalendermonat ohne Arbeitsentgelt unterbrochen, hat der Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung mit dem Meldegrund „51“ zu übermitteln (§ 28a SGB IV in Verbindung mit § 9 DEÜV).
     
    Wenn wir davon ausgehen, dass es sich bei der von Ihnen beschriebenen vorgezogenen Altersrente um eine „Vollrente“ handelt, sind nach unserem Verständnis folgende Meldungen zu übermitteln:
     
    1.)   Abmeldung Zeitraum 01.01. bis 30.11.2024 mit dem Grund der Abgabe „32“ Beitragsgruppenschlüssel „1111“
    2.)   Anmeldung 01.12.2024 mit dem Grund der Abgabe „12“ Beitragsgruppenschlüssel „3111“
     
    Wird die Beschäftigung nach der Rentenbewilligung nicht mehr aufgenommen, besteht aber arbeitsrechtlich fort, erfolgt unter Berücksichtigung einer Monatsfrist (hier: 25.11. bis 24.12.2024) eine Abmeldung (Zeitraum 01.12. bis 24.12.2024) mit dem Grund der Abgabe „34“
     
    Eine Unterbrechungsmeldung mit dem Grund der Abgabe „51“ ist folglich nicht zu erstellen, da die oben beschriebenen Rechtsgrundlagen keine Anwendung finden können.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam    
     

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