Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    unterbliebene Gehaltserhöhung

    Liebes Expertenteam,

    bei einem unserer MA ist versehentlich eine Gehaltserhöhung ab April 2025 unterblieben. Dies würden wir gerne korrigieren und nachzahlen. Die Jahreslohnsteuerbescheinigung für 2025 wurde schon erstellt und an das Finanzamt übermittelt. Dürfen wir mit der Abrechnung Februar noch eine Korrektur der Abrechnungen für April bis Dezember 2025 vornehmen?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: unterbliebene Gehaltserhöhung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    gemäß LStR 39 B. 2 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 gilt die Nachzahlung (da sie Lohnzahlungszeiträume des Vorjahres betrifft und später als drei Wochen nach Kalenderjahresschluss zufließt) nicht als laufender Arbeitslohn, sondern aus sonstiger Bezug.


    Die Lohnsteuer ist deshalb im Kalendermonat des Zuflusses (2026) einzubehalten und abzuführen (§ 38 a Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 38 Abs. 2 Satz 2 EStG).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.