Liebes Expertenteam,
bei einem unserer MA ist versehentlich eine Gehaltserhöhung ab April 2025 unterblieben. Dies würden wir gerne korrigieren und nachzahlen. Die Jahreslohnsteuerbescheinigung für 2025 wurde schon erstellt und an das Finanzamt übermittelt. Dürfen wir mit der Abrechnung Februar noch eine Korrektur der Abrechnungen für April bis Dezember 2025 vornehmen?
Vielen Dank.