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  • 01
    Unständige Beschäftigung/ Besprechung GKV Spitzenverband 12.03.2025

    Liebes Expertenforum,

    unter Pkt 2 der o.g. Besprechnung zum gemeinsamen Meldeverfahren gab es Änderungen zur Unständigkeit zum 01.01.2026. In dem Dokument heisst es u.a. "Zur Sicherstellung einer frühzeiten Kommunikation der Neuregelung wird das gemeinsame Rundschreiben "Meldeverfahren zur Sozialversicherung" unter Ziffer 1.1.2. bereits vor der Genehmigung der Gemeinsamen Grundsätze angepasst und um entsprechende Beispiele ergänzt". Ich finde ein gemeinsames Rundschreiben "Meldeverfahren der Sozialversicherung" aus 09/25, in dem diese Anpassung und die Beispiele jedoch nicht enthalten sind. Wurde diese Änderung doch nicht umgesetzt oder wo finde ich diese Beispiele? Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    Olaf Schmidt

  • 02
    RE: Unständige Beschäftigung/ Besprechung GKV Spitzenverband 12.03.2025

    Sehr geehrter Herr Schmidt,
     
    die Änderungen bei den Meldungen für unständig Beschäftigte wurde zum 01.01.2026 umgesetzt. Digitale Meldeverfahren: Neues bei DTA EEL, eAU und DEÜV | AOK-Arbeitgeberservice

    In der uns vorliegenden Version des Gemeinsamen Rundschreibens „Meldeverfahren zur Sozialversicherung“ vom 29.06.2016 in der Fassung vom 11.09.2025 sind Beispiele unter Punkt 1.1.2.2 (Seiten 10-12) aufgeführt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Unständige Beschäftigung/ Besprechung GKV Spitzenverband 12.03.2025

    Liebes Expertenteam,


    vielen Dank für das Zurverfügungstellen der Beispiele. Leider klären die Beispiele einfache Praxisfragen nicht:

    Beschäftigungstag 22.01., keine weiteren Arbeitstage innerhalb von 3 Wochen geplant, Monatsabschluß wird erstellt am 23.01., 10er Anmeldung erfolgt zum 22.01., 30/40-Abmeldung darf nach den neuen Regelungen noch nicht gesendet werden, sondern erst ab 12.02., beim Monatsabschluß Feb. würde ich dann die 10er-Meldung korrigieren und eine 40er Meldung vom 22.01.-22.01. erstellen. Dadurch würden Sie ja mehr Meldungen bekommen, was dem Regelungszweck ja zuwider läuft. Ist das wirklich so geplant oder wie soll man damit in der Praxis umgehen? Danke


    Mit freundlichen Grüßen

    Olaf Schmidt

  • 04
    RE: Unständige Beschäftigung/ Besprechung GKV Spitzenverband 12.03.2025

    Sehr geehrter Herr Schmidt,
     
    im Rundschreiben ist nicht davon die Rede, dass Sie die Anmeldung mit Grund 10 stornieren und anschließend eine 40er – Meldung erstellen müssen. Vielmehr können Sie, wenn bereits zu Beginn feststeht, dass die berufsmäßige unständige Beschäftigung nur an diesem einen Tag (innerhalb von drei Wochen) ausgeübt wird, sofort die gleichzeitige An- und Abmeldung erstellen.
    Wenn Sie in diesem Fall nicht wissen, ob es weitere Arbeitseinsätze gibt, erstellen Sie zum 22.01. die Anmeldung mit Grund 10 und im weiteren Verlauf - nach drei Wochen - die Abmeldung mit Grund 30.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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