Ein Arbeitnehmer war im Bau als Teilzeitmitarbeiter angestellt und ist seit dem 11.12.2025 nicht mehr zur Arbeit erschienen. Er hat sich auch nicht krank gemeldet oder in irgendeiner anderen Form abgemeldet. Für den Arbeitgeber ist er seit dem 11.12.2025 auch nicht mehr erreichbar.
Jetzt hat der Arbeitgeber über die Agentur für Arbeit eine Aufforderung erhalten, eine Arbeitsbescheinigung abzugeben, da der Arbeitnehmer sich zum 15.12.2025 arbeitslos gemeldet hat.
Kann das Fernbleiben des Arbeitnehmers bereits als Kündigung zum 11.12.2025 seitens des Arbeitnehmers gewertet werden? Oder muss hier seitens des Arbeitgebers, um das Arbeitsverhältnis zu beenden, eine Kündigung erfolgen? Oder kann evtl. das Ganze als Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gewertet werden, wenn der Arbeitnehmer unentschuldigt von der Arbeit fernbleibt und der Arbeitgeber dieses akzeptiert?
Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis noch nicht als beendet angesehen werden kann, muss der Arbeitgeber dann den Lohn trotzdem weiterbezahlen, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr zur Arbeit erscheint? Oder handelt es sich um unentschuldigtes Fehlen, welches vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden muss?