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  • 01
    unentschuldigtes fernbleiben eines Arbeitnehmer als Kündigung?

    Ein Arbeitnehmer war im Bau als Teilzeitmitarbeiter angestellt und ist seit dem 11.12.2025 nicht mehr zur Arbeit erschienen. Er hat sich auch nicht krank gemeldet oder in irgendeiner anderen Form abgemeldet. Für den Arbeitgeber ist er seit dem 11.12.2025 auch nicht mehr erreichbar.

    Jetzt hat der Arbeitgeber über die Agentur für Arbeit eine Aufforderung erhalten, eine Arbeitsbescheinigung abzugeben, da der Arbeitnehmer sich zum 15.12.2025 arbeitslos gemeldet hat.

    Kann das Fernbleiben des Arbeitnehmers bereits als Kündigung zum 11.12.2025 seitens des Arbeitnehmers gewertet werden? Oder muss hier seitens des Arbeitgebers, um das Arbeitsverhältnis zu beenden, eine Kündigung erfolgen? Oder kann evtl. das Ganze als Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gewertet werden, wenn der Arbeitnehmer unentschuldigt von der Arbeit fernbleibt und der Arbeitgeber dieses akzeptiert?


    Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis noch nicht als beendet angesehen werden kann, muss der Arbeitgeber dann den Lohn trotzdem weiterbezahlen, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr zur Arbeit erscheint? Oder handelt es sich um unentschuldigtes Fehlen, welches vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden muss?


     

  • 02
    RE: unentschuldigtes fernbleiben eines Arbeitnehmer als Kündigung?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist zwingend die Schriftform erforderlich. Das heißt, wenn der Arbeitnehmer (oder der Arbeitgeber) keine eigenhändig unterzeichnete Kündigungserklärung übersandt/übergeben hat, liegt keine wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor. Auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrages benötigt die Schriftform. In Ihrem Fall also besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin. Arbeitnehmer oder Arbeitgeber müssten es (der Schriftform entsprechend) kündigen oder einen Aufhebungsvertrag abschließen. Für die Zeit ab 11.12.2025 hat der Arbeitnehmer aber keinen Vergütungsanspruch, da er unentschuldigt fehlt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: unentschuldigtes fernbleiben eines Arbeitnehmer als Kündigung?

    Wir haben einen ähnlich gelagerten Fall. Was kann der Arbeitgeber tun, wenn der Arbeitnehmer postalisch/telefonisch nicht mehr erreichbar ist bzw. auf schriftliche Kontaktaufnahme nicht reagiert?

  • 04
    RE: unentschuldigtes fernbleiben eines Arbeitnehmer als Kündigung?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Im Falle eines unentschuldigten Fehlens hat der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Vergütung. Das heißt, Sie sollten zunächst die Vergütung nicht zahlen.


    Um das Arbeitsverhältnis zu beenden, müssten Sie eine der Schriftform entsprechende Kündigung aussprechen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Mitarbeiter auch nach einer längeren Zeit, in der er unentschuldigt gefehlt hat, die Arbeit wieder aufnimmt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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