Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    unentgeltlicher Praktikant

    Hallo zusammen,


    wie muss ein unentgeltlicher Praktikant angemeldet werden, der eine Zweijährige Berufsfachschule besucht? Das Praktikum ist zur Erreichung der Fachhochschulreife ein Pflichtpraktikum.


    Vielen Dank vorab.

  • 02
    RE: unentgeltlicher Praktikant

    Guten Tag,
     
    Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis werden in den Fachoberschulen/Berufskolleg innerhalb von zwei Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet.
     
    Während des ersten Ausbildungsjahres wird grundsätzlich eine fachpraktische Ausbildung durchgeführt. Die fachpraktische Ausbildung ist im Regelfall nicht für sich allein, sondern als Bestandteil der Gesamtausbildung an der Fachoberschule/Berufskolleg zu beurteilen, die die Klassen 11 und 12 umfasst. Im Rahmen dieser Gesamtausbildung legt die Fachoberschule/Berufskolleg die Ausgestaltung des Praktikums fest und regelt die Durchführung der fachpraktischen Ausbildung nach Maßgabe der Praktikumsbestimmungen.
    Das Praktikum stellt sich somit als nicht abtrennbarer Bestandteil der Schulausbildung dar. Als im Wesentlichen nichtbetrieblich geprägte Ausbildungsphase ist das Praktikum mithin nicht als Beschäftigung zu werten.
     
    Solche Praktikanten unterliegen daher (auch) während der fachpraktischen Ausbildung weder als gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte noch als zur Berufsausbildung Beschäftigte der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.  Umlagebeiträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sind in einem solchen Fall nicht zu entrichten. Beiträge zur Insolvenzgeldumlage sind ebenfalls nicht zu zahlen.
    Da Sie kein Arbeitsentgelt zahlen, erfolgt keine DEÜV-Anmeldung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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