Guten Tag,
ein Mandant von uns hat einem Praktikanten, der ein kurzes unentgeltliches Praktikum absolviert.
Dieses Praktikum fand zwischen Schule und Dualem Studium statt. Er wird im April dann ein duales Studium bei unserem Mandanten beginnen.
Muss dieser Praktikant bei der Berufsgenossenschaft , also mit Personengruppe 190 gemeldet werden, oder ist dies nicht nötig?
Als kleines Dankeschön hat er einen Geschenkgutschein erhalten, der über 60 € lag. Ist dies dann schon als "Entgelt" zu werten? Auch wenn er pauschal versteuert wird?
Wir sind uns hier nicht ganz einig , deshalb benötigen wir hier Ihre Unterstützung!
Vielen Dank im Voraus!
UKoerner