Guten Tag, ein pflichtversicherter Mitarbeiter hat angefragt, ob er in seinem letzten Beschäftigungsmonat "unbezahlten Urlaub" nehmen kann (der ja grundsätzlich bis max. 1 Monat problemlos möglich ist) und dann anschließend direkt in den Ruhestand eintritt.
Gelten in dieser Konstellation andere Regelungen?
Danke für eine Rückmeldung und viele Grüße