Expertenforum - Unbezahlter Urlaub vor Renteneintritt

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  • 01
    Unbezahlter Urlaub vor Renteneintritt

    Guten Tag, ein pflichtversicherter Mitarbeiter hat angefragt, ob er in seinem letzten Beschäftigungsmonat "unbezahlten Urlaub" nehmen kann (der ja grundsätzlich bis max. 1 Monat problemlos möglich ist) und dann anschließend direkt in den Ruhestand eintritt.

    Gelten in dieser Konstellation andere Regelungen?

    Danke für eine Rückmeldung und viele Grüße


     

  • 02
    RE: Unbezahlter Urlaub vor Renteneintritt

    Hallo CP,

    eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.

    Sofern eine Arbeitsunterbrechung „länger als einen (Zeit-)Monat“ andauert, endet sozialversicherungsrechtlich die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat, sodass eine Abmeldung mit dem Abgabegrund „34“ zu übermitteln ist.

    Die oben beschriebene Regelung hat in Ihrem Fall sozialversicherungsrechtlich zur Folge, dass der Mitarbeiter im letzten Beschäftigungsmonat den unbezahlten Urlaub vor dem Beginn der Rente in Anspruch nehmen kann und der Versicherungsschutz für diesen Zeitraum fortbesteht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam      

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