Liebes Expertenteam,
uns ist die korrekte Sozialversicherungsabrechnung in folgenden zwei Fällen nicht klar:
1) Ein Arbeitnehmer hat einen Firmenwagen zur Privatnutzung mit 1%-Regelung. Er darf ihn während eines unbezahlten Urlaubs (länger als ein Zeitmonat) nutzen. Werden weiterhin Sozialversicherungsbeiträge für laufendes Entgelt abgerechnet? Entfällt deswegen die Abmeldung nach einem Zeitmonat? Werden die SV-Tage nach dem Zeitmonat gekürzt oder laufen sie weiter?
2) Ein Arbeitnehmer hat einige Monate unbezahlten Urlaub. Sein Firmenwagen wird ihm im dritten Monat des unbezahlten Urlaubs übergeben. Es soll mit 1%-Regelung abgerechnet werden. Werden ab dem Zeitpunkt Sozialversicherungsbeiträge fällig? Muss der Arbeitnehmer mit Start der Abrechnung wieder angemeldet werden? Bleiben die SV-Tage gekürzt oder hat der Arbeitnehmer wieder SV-Tage?
Vielen Dank!