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  • 01
    unbezahlter urlaub / Meisterprüfung

    Guten Tag,


    die Person X möchte für seine Meisterprüfung ca. 2 Monate unbezahlten Urlaub nehmen. Nach einem Monat würde die Krankenversicherung über den Arbeitgeber enden.


    Wie wäre es mit der Versicherung in den folgenden drei Fällen:


    1. Die Person arbeitet zwischendurch an den Wochenenden, damit beitragspflichtiges Entgelt da ist.


    2. Die Person nimmt im zweiten Monat einige Urlaubstage.


    3. Die Person bekommt Stunden bezahlt, die sie später nachholen muss.



     

  • 02
    RE: unbezahlter urlaub / Meisterprüfung

    Hallo ES,
     
    zunächst einmal bestätigen wir Ihrer Auffassung, dass hier durch die Inanspruchnahme des unbezahlten Urlaubs anlässlich des Besuchs der Meisterschule die betreffende Person nach Ablauf eines Zeitmonats sozialversicherungsrechtlich mit dem Grund der Abgabe „34“ abzumelden ist.
     
    Zu Ihren Fallkonstellationen erhalten Sie von uns die folgende Stellungnahme:
     
    zu 1:
     
    Ein Fortbestehen der versicherungspflichtigen Beschäftigung ist möglich, sofern das monatliche Entgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603,00 €) liegt.
     
    Zu 2:
     
    Ein Fortbestehen der versicherungspflichtigen Beschäftigung durch Unterbrechung des unbezahlten Urlaubs mit bezahlten Urlaubstagen ist nicht möglich (Besprechung der Spitzenverbände zur Sozialversicherung vom 08.11.2017 zu den versicherungsrechtlichen Auswirkungen einer „unechten Unterbrechung“ eines länger andauernden unbezahlten Urlaubs).
     
    Zu 3:
     
    Die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung ist grundsätzlich von zwei Faktoren abhängig: dem Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses und die Zahlung von Arbeitsentgelt. Da es hier an einer Verrichtung der Arbeitsleistung mangelt, sehen wir diese Konstellation kritisch und kann daher für uns für eine „Verlängerung des Sozialversicherungsschutzes“ nicht herangezogen werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam     
     

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