Expertenforum - unbezahlter Urlaub - kürzung von Weihnachtsfeiertagen 25.26.12.

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  • 01
    unbezahlter Urlaub - kürzung von Weihnachtsfeiertagen 25.26.12.

    hallo liebes Team,


    ich habe eine kurze Frage bei der ich mir jetzt nicht so sicher bin.

    Ein Mitarbeiter hat zu wenig Urlaub gehabt bis Jahresende und mit dem Arbeitgeber über die Weihnachtsfeiertage bis 31.12. unbezahlter Urlaub vereinbart.

    Im Betrieb wird an Feiertagen generell nicht gearbeitet. wird auch hier das Gehalt um den 25.12.+26.12. gekürz oder muss der AG diese zwei Tage bezahlen, da hier eh nicht gearbeitet wird.?

    oder ist es auch davon Abhängig wie/ was genau vereinbart wurde?

    hierzu finde ich generell nicht genaues in der Gesetzgebung

    vielen Dank für ihr Hilfe

  • 02
    RE: unbezahlter Urlaub - kürzung von Weihnachtsfeiertagen 25.26.12.

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Feiertagsvergütung nur dann, wenn zwischen dem Arbeitsausfall und dem Feiertag ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Das heißt, die Arbeit muss gerade wegen des Feiertages ausfallen. Für die Fälle des unbezahlten Sonderurlaubs treffen also zwei „Freistellungstatbestände“ zusammen: Zum einen die Arbeitsbefreiung wegen des Feiertags und zum anderen die Arbeitsbefreiung wegen des vereinbarten Sonderurlaubs. Für diese Konstellation geht man davon aus, dass ein Anspruch auf Feiertagsvergütung nicht besteht, es sei denn, aus der Vereinbarung über den unbezahlten Sonderurlaub oder die sonstigen Umstände bei Abschluss der Vereinbarung ergibt sich etwas anderes. Ohne entsprechende Anhaltspunkte aber besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung am Feiertag.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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