hallo liebes Team,
ich habe eine kurze Frage bei der ich mir jetzt nicht so sicher bin.
Ein Mitarbeiter hat zu wenig Urlaub gehabt bis Jahresende und mit dem Arbeitgeber über die Weihnachtsfeiertage bis 31.12. unbezahlter Urlaub vereinbart.
Im Betrieb wird an Feiertagen generell nicht gearbeitet. wird auch hier das Gehalt um den 25.12.+26.12. gekürz oder muss der AG diese zwei Tage bezahlen, da hier eh nicht gearbeitet wird.?
oder ist es auch davon Abhängig wie/ was genau vereinbart wurde?
hierzu finde ich generell nicht genaues in der Gesetzgebung
vielen Dank für ihr Hilfe