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  • 01
    unbezahlter Urlaub für Betreuung

    Guten Tag, wir haben einen Beschäftigten, der zuhause bleibt, weil die Frau im Krankenhaus ist. Er kümmert sich um die Kinder. Die Erkrankung der Mutter der Kinder dauert länger als einen Monat. Er hätte in der KI gelesen, dass er die Versicherung über den unbezahlten Urlaub verlängern kann, wenn er dazwischen arbeitet, sei es auch nur 1 Tag. Nur bezahlter Urlaub sei verboten, sagt die KI. Ist das richtig?

  • 02
    RE: unbezahlter Urlaub für Betreuung

    Hallo Xy,

    sofern sich an eine Zeit der unbezahlten Freistellung von längstens einem Monat eine Zeit mit einer „tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung“ anschließt, kann ein erneuter Zeitraum einer unbezahlten Freistellung bis zu einem Monat anschließen. Eine Addition mit der vorherigen Zeit des unbezahlten Urlaubs erfolgt nicht.

    Dagegen ist sowohl eine bezahlter Urlaubstag als auch ein Freizeitausgleich zum Abbau von Überstunden nach unserem Verständnis nicht geeignet, die Monatsfrist des § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV nach einer vorangegangenen Phase des „fiktiven Fortbestands des Beschäftigungsverhältnisses“ erneut auszulösen.

    Zu beachten ist, dass bei der „Verkettung“ von unbezahltem Urlaub im Wechsel mit Tagen einer tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung und sich wieder anschließendem unbezahlten Urlaub eine neue sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen wäre, um zu prüfen, ob weiterhin ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht oder es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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