Hallo Expertenteam,
wir haben einen Mitarbeiter, geb. 07.1959, privat versichert, in der Ärzteversorgung HH.
Die gesetzliche Regelaltersrente (DRV) beginnt am 01.10.2025, die Regelaltersgrenze der ÄV HH beginnt am 01.06.2026. Über diesen Zeitpunkt wird er vorerst für 2 Jahre weiterbeschäftigt.
Er reduziert seine Arbeitszeit ab dem 01.05.2026 von 100% auf 50%.
Ab dem Rentenbeginn 01.06.2026 bis zum 31.08.2026 wird er unbezahlten Urlaub nehmen.
Ich würde so vorgehen:
- ab 01.10.2025 AV - Beitragsgruppe 2 - der AG zahlt den 1/2 Beitragssatz - AN frei
KV 0/RV 0 / AV 2/ PV 0 // PGS 101
- ab 01.05.2026: keine Veränderung trotz AZ-Reduzierung (unter der BBG), weiterhin privat versichert (in der RV ist nur noch auf das nun anfallende RV-Brutto der Beitrag zu zahlen)
- ab 01.06.2026: Altersrentner in der ÄV / arbeitet weiter, mit Verzicht auf die RV-Freiheit, weiterhin privat versichert
KV 0/ RV 3/ AV 2 / PV 0// PGS 119 (Zahlung der RV-Beiträge an die DRV)
- ab 01.06.2026 – 30.06.2026 (Unbezahlter Urlaub – Monatsfrist) es bleibt alles
- SV-Meldung: 01.01.2026 – 30.06.2026 Grund 34 (Abmeldung aufgrund einer Unterbrechung von länger als einem Monat)
MA muss sich vom 01.07.2026 – 31.08.2026 selbst versichern (er muss Kontakt mit seiner privaten KV aufnehmen)
- SV-Meldung: ab 01.09.2026 Grund 13
Ich hoffe dass ich hier richtig lag...
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Viele Grüße
V. Bauer