Liebes Experten-Team,
ist es korrekt, dass der AG bei freiwillig Versicherten den AG-Beitrag zur Sozialversicherung trotz eines unbezahlten Zeitraumes, wie Inanspruchnahme von unbez. Urlaub, bis zur BBG weiterzahlen muss? Und falls dem so ist, greift das bereits bei beispielsweise nur 3 unbezahlten Tagen in einem Monat oder erst >4 Wochen? Normalerweise endet ja die KV nach 4 Wochen, so dass sich der oder die Mitarbeitende selbst oder familienversichern muss. Hier ist nun das Thema aufgekommen, dass wir bei freiwillig Versicherten unseren Beitrag trotzdem weiter bezahlen müssen, ist das wirklich so?
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe!