Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in unserem Konzern eine unselbständige Betriebsstätte in Bad Bellingen. Diese Betriebsstätte wird in naher Zukunft in ein neues Gebäude nach Breisach umziehen. Es werden weiterhin keine Änderungen vorgenommen, d. h. die rechtliche Situation bleibt wie bisher bestehen. Wir haben bisher keine weitere Betriebsstätte in Breisach.
Frage: Bleibt hier die Betriebsnummer wie bisher bestehen oder ist es notwendig eine neue Betriebsnummer zu beantragen?
Vielen Dank.