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  • 01
    Umzug einer unselbständigen Betriebsstätte

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben in unserem Konzern eine unselbständige Betriebsstätte in Bad Bellingen. Diese Betriebsstätte wird in naher Zukunft in ein neues Gebäude nach Breisach umziehen. Es werden weiterhin keine Änderungen vorgenommen, d. h. die rechtliche Situation bleibt wie bisher bestehen. Wir haben bisher keine weitere Betriebsstätte in Breisach.


    Frage: Bleibt hier die Betriebsnummer wie bisher bestehen oder ist es notwendig eine neue Betriebsnummer zu beantragen?


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Umzug einer unselbständigen Betriebsstätte

    Guten Tag,
     
    für die Vergabe der Betriebsnummer ist die Bundesanstalt für Arbeit zuständig. Da die Anzahl der möglichen Betriebsnummern begrenzt ist, kann für die Neuvergabe keine verbindliche Aussage getroffen werden.
     
    Auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeit heißt es zur Verlegung des Betriebssitzes:
    „Das kann der Betriebsnummern-Service (BNS) nur anhand des konkreten Einzelfalles prüfen.
    Hat der Arbeitgeber nur einen einzigen Beschäftigungsbetrieb, wird bei dessen Verlegung keine neue Betriebsnummer benötigt. Die neue Anschrift muss dem BNS umgehend mithilfe des Verfahrens „Datensatz Betriebsdatenpflege“ aus der Entgeltabrechnungssoftware mitgeteilt werden. Hat der Arbeitgeber mehrere Beschäftigungsbetriebe, kann es erforderlich sein, bei einer Verlegung eine neue Betriebsnummer zu verwenden. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Betrieb in eine Gemeinde verlegt wird, in der bereits eine andere Niederlassung mit Betriebsnummer existiert.“
     
    Insofern ist die Verlegung des Filialbetriebes an den Betriebsnummer-Service zu übermitteln. Die Entscheidung, ob eine neue Betriebsnummer vergeben wird, obliegt der Bundesanstalt für Arbeit.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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