Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einem Einzelunternehmen, eingetragen im Handelsregister steht eine Umwandlung auf eine GmbH an (Ausgliederung zur Aufnahme).
Die GmbH wird im Januar neu gegründet. Danach wenn die Steuernummern etc. vorliegen erfolgt eine Ausgliederung, vermutlich im Mai, zur Aufnahme auf die im Januar neu gegründete GmbH, Rückübertragung zum 01.01.2023.
Leider finde ich im Internet keinen Leitfaden welche Schritte bei den Gehältern zu erfolgen haben, wenn eine Umwandlung Rückwirkend zum 01.01. vorgenommen wird.
Unter anderen habe ich die folgenden Fragen:
1. Ist es richtig, dass ich für die GmbH eine neue Betriebsnummer beantragen muss? Oder kann ich die alte Betriebsnummer behalten?
2. Muss ich bei den Gehältern einen technischen Austrittsdatum eingeben? Am anderen Tag technischer Eintrittsdatum mit neuen Firmennamen?
3. Welche Meldungen muss ich für die Arbeitnehmer an die Krankenkasse bei der Rückübertragung zum 01.01. übermitteln?
4. Sollte eine neue Mandantennummer vergeben werden?
Über eine kurzfriste Antwort und Unterstützung würde ich mich sehr freuen.