Liebes Expertenforum, eine Mitarbeiterin (Altersvollrenterin, aber das dürfte hier nicht von Belang sein) wird auf Stundenbasis in der Gleitzone beschäftigt. In 2024 kam sie damit über die Minijobgrenze, damit war die Abrechnung so korrekt. In 2025 haben wir jetzt festgestellt, dass nicht mehr soviele Stunden abgerechnet werden und sie im Durchschnitt unter der Minijobgrenze bleibt. Schlüsseln wir sie ab 1. Juli (also nach der Feststellung) auf Minijob um oder lassen wir sie so weiterlaufen, falls doch nochmal mehr abgerechnet wird und ändern dann erst zu Januar 2026? Oder müssen wir das womöglich rückwirkend zum 1. Januar korrigieren (aber da haben wir noch nicht absehen können, dass sie nicht mehr soviele Stunden arbeiten wird)?
Vielen Dank für eine Auskunft.