Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Umsetzung Tätigkeitsstätte ab August 2025

    Liebes Expertenforum-Team,


    wenn wir im August diesen Jahres 2-3 Mitarbeiter von Sachsen auf Brandenburg umsetzen, was hat dies für Auswirkungen auf die SV? Was passiert mit den höher gezahlten PV-Beiträgen? Hat man noch Anspruch auf den Buß-und Bettag im November 2025? Die Mitarbeiter haben schließlich die letzten 7 Monate höhere Beiträge gezahlt.


    Und wie verhält sich die Abbildung, wenn sich in der Zeit das Beschäftigungsverhältnis ändert? Man ist bis zu einem Zeitraum in Vollzeit beschäftigt und wechselt dann in Teilzeit (langjährig Versicherte).


    Sonnige Grüße

  • 02
    RE: Umsetzung Tätigkeitsstätte ab August 2025

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft vordergründig arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Umsetzung Tätigkeitsstätte ab August 2025

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Arbeitsrechtlich ist für die Frage, ob Feiertage zu gewähren sind, der Tätigkeitsort maßgeblich. Wenn die Mitarbeiter also in Brandenburg arbeiten, haben sie künftig keinen Buß- und Bettag als Feiertag. In zeitlicher Hinsicht ist hier der Vollzug der Versetzung maßgeblich. Wenn also die Versetzung im August erfolgt, besteht im November kein Anspruch auf den Buß- und Bettag mehr.


    Arbeitsrechtlich gibt es aufgrund der Versetzung von Sachsen nach Brandenburg im Hinblick auf die Teilzeitbeschäftigung oder die Änderung des Arbeitszeitumfangs nichts zu beachten.


    Zu den sozialversicherungsrechtlichen Fragen melden sich unsere Experten in diesem Bereich nochmals gesondert bei Ihnen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 04
    RE: Umsetzung Tätigkeitsstätte ab August 2025

    Guten Tag,
     
    ergänzend zu den Ausführungen des Fachanwalts für Arbeitsrecht zum Buß- und Bettag nehmen wir jetzt sozialversicherungsrechtlich Stellung:
     
    Bis zur Umsetzung von Sachsen nach Brandenburg sind die höheren Beiträge zur Pflegeversicherung abzuführen. Es erfolgt keine Erstattung. Ab August sind dann die „normalen“ Pflegeversicherungsbeiträge abzuführen.
     
    Bei einer Änderung des Beschäftigungsverhältnisses von Vollzeit zu einer Teilzeitbeschäftigung mit – wie wir der Sachverhaltsschilderung entnehmen- Rentenbezug für langjährig Versicherte sind aufgrund des Beitragsgruppenwechsels eine Ab- und Anmeldung vorzunehmen. Bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze sind die Beitragsgruppen „3111“ und der Personengruppenschlüssel „120“ .
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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