Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender praktischer Fall:
Betrieb A, Frau B und der Bildungsträger C haben für die Zeit vom 30. Juni 2025 bis 11. September 2026 einen Vertrag über eine betriebliche Lernphase (Praktikum) als Kauffrau für Büromanagement geschlossen. Grundlage dieses Vertrages ist ein Umschulungsvertrag zwischen Frau B und Bildungsträger C mit einer Ausbildungsdauer vom 02.09.2024 bis 23.07.2027, davon Praktikumszeit 30.06.2025 bis 11.09.2026. Weder Betrieb A noch Bildungsträger C gewähren Frau B eine Vergütung. Kostenträger der Umschulungsmaßnahme (Lehrgangskosten usw.) ist die Agentur für Arbeit. Für die gesamte Dauer der Umschulungsmaßnahme (2024-2027) erhält Frau B Arbeitslosengeld nach § 136 SGB III von der Agentur für Arbeit und ist aufgrund des Leistungsbezugs Mitglied der AOK Bayern. Nach dem Praktikumsvertrag ist Frau B über den Bildungsträger C mit Beginn des Lehrgangs gesetzlich unfallversichert.
Fragen:
Besteht für die Dauer des unentgeltlichen Praktikums während des Umschulungsverhältnisses Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung?
Muss der Praktikumsbetrieb B Melde- und Beitragsrechte zur Sozialver-sicherung beachten? Wenn ja, welche?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüße
Johann Reiter