Guten Tag, die BG zahlt für einen Umschüler Verletztengeld. Er hatte einen Arbeitsunfall. Von uns als "Ausbildungsbetrieb" bekommt er kein Engelt. Wie ist er bei der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft anzumelden? Danke
Expertenforum - Umschulung

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Umschulung
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RE: Umschulung
Hallo Xy,
die berufliche Umschulung bezeichnet im Rahmen der Weiterbildung eine Maßnahme zur Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine andere berufliche Tätigkeit als die bisherige. Umschüler gehören, wie die zur Berufsausbildung Beschäftigten, grundsätzlich zu den Arbeitnehmern im Sinne der Sozialversicherung.
Wird hierbei kein Arbeitsentgelt gezahlt, ist grundsätzlich eine Meldung mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0110“ und dem Personengruppenschlüssel „102“ zu erstellen. Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wären in einem solchen Fall nach einem fiktiven Arbeitsentgelt in Höhe von 1 % der monatlichen Bezugsgröße von 37,45 € im Kalenderjahr 2025 zu berechnen.
Da Umschulungsmaßnahmen jedoch sehr vielseitig und individuell auf die betroffene Person zugeschnitten und deshalb sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich zu beurteilen sind, wäre in Ihrem Fall eine Anfrage bei der zuständigen Krankenkasse (unter Vorlage der entsprechenden Umschulungsvereinbarung) zur Beurteilung des konkreten Einzelfalles dringend zu empfehlen. Welche Meldungen ggf. darüber hinaus für den betroffenen Unfallversicherungsträger zu erstellen sind, sollte mit der zuständigen Berufsgenossenschaft geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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