Expertenforum - Umlagepflicht im Rahmen eines Betriebsüberganges

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  • 01
    Umlagepflicht im Rahmen eines Betriebsüberganges

    Guten Tag,


    wir haben die Konstellation, dass in einer derzeit U1-Pflichtigen Firma im Rahmen eines Betriebsüberganges zum 01.05.25 rund 100 Mitarbeiter dazu kommen. Muss die U1-Pflicht nun für das restliche Jahr weiter bestehen bleiben oder hat man die Möglichkeit, dies entsprechend umzustellen?


    Vielen Dank vorab.

  • 02
    RE: Umlagepflicht im Rahmen eines Betriebsüberganges

    Guten Tag,
     
    § 3 Aufwendungsausgleichsgesetzt bestimmt, dass Umlagepflicht (U 1) für die Arbeitgeber besteht, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen.
    In diesem Sinne beschäftigt ein Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, wenn er in dem letzten Kalenderjahr, das demjenigen,
    für das die Feststellung nach Satz 1 zu treffen ist, vorausgegangen ist, für einen Zeitraum von mindestens acht Kalendermonaten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer und
    Arbeitnehmerinnen beschäftigt hat. 
     
    Die Teilnahme an der Umlage 1 richtet sich daher immer nach den Beschäftigtenzahlen des Vorjahres. Unterjährige Veränderungen haben keinen
    Einfluss auf die Umlagepflicht.
     
    Aus Ihren Angaben ist zu unterstellen, dass in 2024 der Grenzwert von 30 Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen nicht überschritten wurde. Dieser Umstand führt zur Umlageteilnahme in 2025.
     
    Für 2025 ändert sich daher die Teilnahme nicht, da hier die Beschäftigtenzahl aus dem Jahre 2024 maßgebend ist.
     
    Eine Korrektur darf daher zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs nicht erfolgen.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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