AN ist in Deutschland bei einem Arbeitgeber beschäftigt und legt eine A 1 Bescheinigung vor, da er noch ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber in NL hat, ist also in D nicht SV-pflichtig in der KV/PV/RV/ALV:
1. Anmeldung in D mit Personengruppenschlüssel 190 erforderlich und Beitragsgruppenschlüssel
0000, da UV-Pflicht und UV-Jahresmeldung zu erstellen oder welche Meldung ist zu erstellen?
2. Ist Umlage 1 und 2 abzuführen und bekommt der AG Erstattung für die Entgeltfortzahlung?
3. Hat der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten, wenn keine
Umlagepflicht besteht, er also keine Erstattung durch die Krankenkasse bekommt?
MfG